Steuerberatung

Unsere Sozietät ist auf das Immobiliensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auch im Bereich der Hoteltransaktionen.

Immobilien stellen regelmäßig große Vermögenswerte dar, für die eine Vielzahl von steuerlichen Sonderregelungen gelten. Dies gilt insbesondere für Hotelimmobilien. Bei der Übertragung wird fast jeder Bereich des Steuerrechtes berührt. In jedem einzelnen Bereich sind Besonderheiten zu berücksichtigen, beispielsweise bei der Grunderwerbsteuer, der Erbschafts- und Schenkungsteuer, aber auch bei der Umsatzsteuer sowie den Ertragssteuern wie beispielsweise der Einkommensteuer. Laumann & Partner verfügt über hervorragende Kenntnisse und langjährige Erfahrung in diesem anspruchsvollen Steuerrechtsgebiet. Wir sind so in der Lage, die vielfältigen Möglichkeiten der Steueroptimierung zu erkennen, um für Sie optimale Verhältnisse zu schaffen und zu erhalten. Profitieren Sie davon, dass unsere Sozietät diese Kompetenz aus einer Hand anbieten kann.

Immobilien- und Bauvorhaben bergen aber auch strafrechtliche Risiken. Dabei ist eine ganzheitliche Betrachtung aus straf-, wirtschafts- und insbesondere steuerrechtlicher Sicht unerlässlich. Um insbesondere steuerstrafrechtliche Probleme zu vermeiden, steht die präventive Beratung im Vordergrund.

Wir verfolgen dabei den Weg einer kooperativen Auseinandersetzung mit den Steuerstrafbehörden. In den meisten Fällen lässt sich so die öffentliche Anklage für Sie vermeiden. Dies spart Geld und Zeit für neue Projekte.

Ist eine Einigung mit der Finanzverwaltung ausnahmsweise nicht möglich, führen wir für Sie auch das notwendige steuerstrafrechtliche Verfahren. Als Rechtsanwälte und Steuerberater sind wir Spezialisten im Verfahrens- und Steuerrecht und übernehmen bei Bedarf nicht nur die reine steuerliche Betrachtung, sondern auch die formalen Voraussetzungen eines finanzgerichtlichen Verfahrens für Sie.