Erbrecht und Familienrecht
Im Erbrecht unterstützen wir Sie insbesondere gern bei der für Sie passenden und rechtssicheren Gestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrags, bei Erbscheinsanträgen, Nachlassauseinandersetzungen, Erbausschlagungen sowie bei der Gestaltung der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge, Schenkungsverträgen schon zu Lebzeiten usw.
Im Familienrecht beraten und beurkunden wir für Sie insbesondere Ehe- und Partnerschaftsverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen und werden im Rahmen von Adoptionen tätig.
In all diesen Fällen geht es um den Kern Ihres persönlichen Lebens! Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass wir uns gerade in diesem Zusammenhängen ausführlich Zeit nehmen, um zunächst Ihre Wünsche und Vorstellungen zu ermitteln und um dann mit Ihnen gemeinsam zu erörtern, welche Möglichkeiten der rechtlichen Umsetzung bestehen. Das Ergebnis fassen wir dann in eine gut verständliche und zugleich rechtssichere Form. So können Sie beruhigt sein, dass Sie gut vorgesorgt haben und dass auch später kein Streit mehr über Ihren Willen entstehen kann, z.B. zwischen Ihren Erben oder etwaigen Pflichtteilsberechtigten.