Notariat

Mit unserem Notariat beraten und betreuen wir Sie kompetent und umfassend in allen Bereichen des Notariatswesens, gleich ob Sie als Unternehmer oder Privatperson zu uns kommen. Dabei stehen wir Ihnen insbesondere für Beurkundungen und Beglaubigungen, für die Interaktion mit Registergerichten und Behörden sowie für die Rechtsberatung in den Bereichen Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht sowie Vorsorge und Betreuung zur Verfügung.

Unsere Tätigkeit kann ebenso auf Deutsch wie auf Englisch stattfinden, alle Urkunden übersenden wir nach Absprache gern auch zweisprachig. Egal in welcher Sprache: Die beurkundeten Dokumente erhalten Sie von uns nicht nur in Papierform, sondern zusätzlich auch in digitaler Form, wenn Sie dies möchten.

Im Wesentlichen besteht unsere notarielle Aufgabe darin, Ihr rechtliches Anliegen zu erfassen, es in eine individuell gestaltete und rechtsichere Form zu bringen und Ihrem Anliegen durch die notwendigen Anträge gegenüber den Behörden und Registern zur Wirksamkeit zu verhelfen.

Dabei beraten wir Sie dank unseres hohen Fachwissens stets kompetent und umfassend und nehmen uns für Beratungsgespräche jeder Art gern ausführlich Zeit für Sie. So wissen Sie sich stets bestens notariell betreut! Daneben schätzen uns unsere Mandanten für die kurzfristigen Terminierungen und die zügige Abwicklung der Rechtsgeschäfte.

Anders als der Rechtsanwalt berät der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes bei Vertragsabschlüssen keine der Vertragsparteien einseitig, sondern ist gehalten, unparteiisch und unabhängig tätig zu werden. So verhilft er allen Beteiligten zu einer rechtlich korrekten, sicheren, ausgewogenen und menschlich passenden Lösung. Um diese Unabhängigkeit zu wahren,  sind den Notaren auch Vereinbarungen zu ihrer Vergütung gesetzlich verboten. Stattdessen sind alle Notare an das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gebunden, welches die Gebühr nach dem Wert des jeweiligen Begehrens richtet (Geschäftswert).

Grundstücksrecht

Im Grundstücksrecht umfasst unser Tätigkeitsfeld insbesondere Kauf- und Übertragungsverträge,  die rechtliche Unterstützung und Umsetzung bei der Entwicklung von Immobilien (vor allem Bauträgerverträge und die Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz), Nachbarschaftliche Vereinbarungen, die Bestellung und Löschung von Grundschulden, Hypotheken und anderen Rechten wie z.B. Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerechte usw.

Gerade beim Kauf oder Verkauf von Immobilien geht es  für die Beteiligten um erhebliche wirtschaftliche Werte – sei es, dass eine Wohnung oder ein Haus übertragen werden soll oder auch ein ganzes Immobilienportfolio per Share- oder Assetdeal. In allen Fällen sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner! Hier profitieren Sie besonders stark von unserer doppelten Kompetenz: einerseits als Notare und andererseits von unserer umfangreichen Erfahrung als Immobilienanwälte!

Gern betreuen wir Sie bei Grundstücksgeschäften auf dem Weg vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur Eintragung im Grundbuch. Dabei informieren wir Sie über die Gesetzeslage, klären über Probleme und Konsequenzen auf und sorgen für eine rechtlich ausgewogene, sichere und transparente Gestaltung der Verträge. Selbstverständlich sorgen wir auch dafür, dass die Verträge im Nachgang schnellstmöglich abgewickelt werden und übernehmen gern für Sie die Korrespondenz mit Behörden, Gerichten und den finanzierenden Banken.

So gelangen Sie jederzeit schnell und sicher zu Ihrem Ziel!

Gesellschaftsrecht

Unser gesellschaftsrechtlicher Aufgabenbereich beinhaltet insbesondere die Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von Gesellschaften, wie z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, UG (haftungsbeschränkt), OHG, Vereine, Aktiengesellschaften.

Darüber hinaus betreuen wir insbesondere auch Anteilsübertragungen und die Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie sonstige zum Handelsregister anmeldepflichtige Vorgänge.

So beraten wir Sie u.a. gern zur Wahl der richtigen Rechtsform, entwerfen und beurkunden Gesellschaftsverträge und Satzungen für Sie und begleiten den Gründungsvorgang bis zur Registereintragung. Bei bestehenden Gesellschaften unterstützen wir Sie umfassend im Zusammenhang mit Veränderungen der Gesellschaft oder hinsichtlich der Anteile, insbesondere auch bei Umwandlungen nach dem UmwG. Darüber hinaus sind wir gern Ihre Ansprechpartner, wenn Sie Ihre Unternehmensnachfolge planen und diese rechtlich bestmöglich umsetzen wollen!

Erb- und Familienrecht

Im Erbrecht unterstützen wir Sie insbesondere gern bei der für Sie passenden und rechtssicheren Gestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrags, bei Erbscheinsanträgen, Nachlassauseinandersetzungen, Erbausschlagungen sowie bei der Gestaltung der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge, Schenkungsverträgen schon zu Lebzeiten usw.

Im Familienrecht beraten und beurkunden wir für Sie insbesondere Ehe- und Partnerschaftsverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen und werden im Rahmen von Adoptionen tätig.

In all diesen Fällen geht es um den Kern Ihres persönlichen Lebens! Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass wir uns gerade in diesem Zusammenhängen ausführlich Zeit nehmen, um zunächst Ihre Wünsche und Vorstellungen zu ermitteln und um dann mit Ihnen gemeinsam zu erörtern, welche Möglichkeiten der rechtlichen Umsetzung bestehen. Das Ergebnis fassen wir dann in eine gut verständliche und zugleich rechtssichere Form. So können Sie beruhigt sein, dass Sie gut vorgesorgt haben und dass auch später kein Streit mehr über Ihren Willen entstehen kann, z.B. zwischen Ihren Erben oder etwaigen Pflichtteilsberechtigten.

Vorsorge und Betreuung

Gern beraten wir Sie auch individuell, einfühlsam und umfassend im Zusammenhang mit General- und Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Insbesondere können altersbedinge oder plötzliche Krankheiten oder ein Unfall dazu führen, dass Menschen ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind. In einem solchen Fall sind die Ihnen nahestehenden Personen nicht automatisch für Sie zuständig. Außerdem sollte die dann zuständige Person genau wissen, was Sie sich wünschen bzw. gewünscht hätten.

Deshalb ist es besonders wichtig, an dieser Stelle vorgesorgt zu haben und gerichtsfeste, grundbuchfeste und anfechtungssichere Urkunden zur Hand zu haben, die im Ernstfall nicht nur auffindbar sind, sondern auch von allen Stellen ohne Wenn und Aber akzeptiert werden.  All dies können Sie vertrauensvoll in unsere Hände legen!