Grundstücksrecht

Im Grundstücksrecht umfasst unser Tätigkeitsfeld insbesondere Kauf- und Übertragungsverträge,  die rechtliche Unterstützung und Umsetzung bei der Entwicklung von Immobilien (vor allem Bauträgerverträge und die Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz), Nachbarschaftliche Vereinbarungen, die Bestellung und Löschung von Grundschulden, Hypotheken und anderen Rechten wie z.B. Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerechte usw.

Gerade beim Kauf oder Verkauf von Immobilien geht es  für die Beteiligten um erhebliche wirtschaftliche Werte – sei es, dass eine Wohnung oder ein Haus übertragen werden soll oder auch ein ganzes Immobilienportfolio per Share- oder Assetdeal. In allen Fällen sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner! Hier profitieren Sie besonders stark von unserer doppelten Kompetenz: einerseits als Notare und andererseits von unserer umfangreichen Erfahrung als Immobilienanwälte!

Gern betreuen wir Sie bei Grundstücksgeschäften auf dem Weg vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur Eintragung im Grundbuch. Dabei informieren wir Sie über die Gesetzeslage, klären über Probleme und Konsequenzen auf und sorgen für eine rechtlich ausgewogene, sichere und transparente Gestaltung der Verträge. Selbstverständlich sorgen wir auch dafür, dass die Verträge im Nachgang schnellstmöglich abgewickelt werden und übernehmen gern für Sie die Korrespondenz mit Behörden, Gerichten und den finanzierenden Banken.

So gelangen Sie jederzeit schnell und sicher zu Ihrem Ziel!