Ihr Berater

Nino Laumann

Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

n.laumann@laumann-partner.de

Nino Laumann ist als Rechtsanwalt und auch als Notar tätig. Er ist Gründungspartner der Sozietät Laumann & Partner.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät Herr Laumann seit rund 20 Jahren vor allem mittelständische Unternehmen und Baukonzerne in sämtlichen Fragen des Bau- und Immobilienrechts. Des Weiteren vertritt er Mandanten in Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.

Als Notar steht Herr Laumann Unternehmern und Privatpersonen gleichermaßen in allen Bereichen des Notarwesens zur Seite. Dies beinhaltet insbesondere Vertragsgestaltungen, Beurkundungen und Beglaubigungen, die Interaktion mit Registergerichten und Behörden sowie die allgemeine Rechtsberatung in den Bereichen Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht sowie Vorsorge und Betreuung.

Er ist Autor verschiedener baurechtlicher Fachpublikationen.

Herr Laumann hat an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert und seine anwaltliche Tätigkeit unter anderem im Berliner Büro der Sozietät CMS Hasche Sigle [2003 bis 2008] sowie bei Hammonds LLP [2001 bis 2003] ausgeübt, bevor er im Jahr 2009 die Sozietät Laumann & Partner gründete.

Korrespondenzsprachen

Deutsch, Englisch

 

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltsverein (DAV)
Notarkammer Berlin

Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
Deutscher Baugerichtstag e.V.
CBRT, Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund und Tiefbaurecht e.V.

 

Publikationen

  • Tagesspiegel, 30. Juni 2018:
    „Bauträgerfrage: Marmor, Stein und Eisen bricht – ein Vertrag nicht“
    Artikel hier lesen
  • IBR-Online: Seit 2011 Autor zahlreicher Entscheidungsbesprechungen
  • Forum-Newsletter Immo&Recht, 2006:
    Privates Baurecht
  • Co-Autor Vertragsbuch Privates Baurecht, Verlag C.H. Beck, München 2005
  • BauR 2005, S. 1829 ff.:
  • Immobilienzeitung Nr. 18, 25.8.2005, S. 17:
    Zeit ist Geld: Zwei neue Grundsatzurteile zu Ansprüchen aus Bauzeitverlängerung (Laumann/Roquette)
  • Immobilienzeitung Nr. 3, 27.01.2005, S. 13:
    Rechnung nicht prüfbar? Schnell rügen!
  • Immobilienzeitung Nr. 12, 04.06.2004, S. 13:
    Einwand „Fehlende Prüffähigkeit“: Nach zwei Monaten ist Schluss.
  • BauR 2003, S. 1271 ff.:
    AGB-Vertragsstrafen dürfen 5% der Auftragssumme nicht überschreiten – Vertrauensschutz für Altfälle orientiert sich an der Auftragssumme
  • Dichter Nebel bei Bauzeitclaims (Laumann/Roquette)