Vorsorge und Betreuung

Gern beraten wir Sie auch individuell, einfühlsam und umfassend im Zusammenhang mit General- und Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Insbesondere können altersbedinge oder plötzliche Krankheiten oder ein Unfall dazu führen, dass Menschen ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind.

In einem solchen Fall sind die Ihnen nahestehenden Personen nicht automatisch für Sie zuständig. Außerdem sollte die dann zuständige Person genau wissen, was Sie sich wünschen bzw. gewünscht hätten.

Deshalb ist es besonders wichtig, an dieser Stelle vorgesorgt zu haben und gerichtsfeste, grundbuchfeste und anfechtungssichere Urkunden zur Hand zu haben, die im Ernstfall nicht nur auffindbar sind, sondern auch von allen Stellen ohne Wenn und Aber akzeptiert werden. All dies können Sie vertrauensvoll in unsere Hände legen!