Vor­sor­ge und Be­treu­ung

Gern be­ra­ten wir Sie auch in­di­vi­du­ell, ein­fühl­sam und um­fas­send im Zu­sam­men­hang mit Ge­ne­ral- und Vor­sor­ge­voll­mach­ten, Be­treu­ungs­ver­fü­gun­gen und Pa­ti­en­ten­ver­fü­gun­gen.

Ins­be­son­de­re kön­nen al­ters­be­din­ge oder plötz­li­che Krank­hei­ten oder ein Un­fall dazu füh­ren, dass Men­schen ihre per­sön­li­chen und recht­li­chen An­ge­le­gen­hei­ten nicht mehr selbst re­geln kön­nen und auf die Mit­wir­kung an­de­rer an­ge­wie­sen sind.

In einem sol­chen Fall sind die Ihnen na­he­ste­hen­den Per­so­nen nicht au­to­ma­tisch für Sie zu­stän­dig. Au­ßer­dem soll­te die dann zu­stän­di­ge Per­son genau wis­sen, was Sie sich wün­schen bzw. ge­wünscht hät­ten.

Des­halb ist es be­son­ders wich­tig, an die­ser Stel­le vor­ge­sorgt zu haben und ge­richts­fes­te, grund­buch­fes­te und an­fech­tungs­si­che­re Ur­kun­den zur Hand zu haben, die im Ernst­fall nicht nur auf­find­bar sind, son­dern auch von allen Stel­len ohne Wenn und Aber ak­zep­tiert wer­den. All dies kön­nen Sie ver­trau­ens­voll in un­se­re Hände legen!